“Seit Juli 2011 gibt es den Beipackzettel für Finanzprodukte. Empfehlen Banken ihren Kunden ein Finanzprodukt, muss seitdem alles Wichtige auf einem Produktinformationsblatt stehen. Das Ziel: Angebote sollen verständlicher und besser vergleichbar werden. Doch gebracht hat das offenbar wenig. Eine Überprüfung der Infoblätter durch die Finanzaufsicht Bafin hat jetzt ergeben, dass diese meist schwer verständlich und unvollständig sind. Bei der Überprüfung sei die Bafin "wiederholt auf schwer verständliche Texte mit Fachbegriffen, langen Sätzen und für den durchschnittlichen Anleger unbekannte Abkürzungen" gestoßen, sagte Bafin-Abteilungsleiter Günter Birnbaum der Zeitung "Welt". Auch mit dem Ausweis der Kosten hätten sich einige Banken schwer getan: Statt eine konkrete Zahl zu nennen, verwiesen sie auf ihr Preis- und Leistungsverzeichnis. Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) prüft strengere Regeln für Infoblätter Die Bafin beklagt vor allem, dass die Infoblätter untereinander oft nicht vergleichbar sind. Verbraucherschützer fordern deshalb ein einheitliches Standardformular, das bislang nicht vorgeschrieben ist. "Leider zwingt das Gesetz die Anbieter nicht, die Produktinformationen auch von der Gestaltung her zu vereinheitlichen", sagt der Leiter des Bereichs Geldanlage bei der Stiftung Warentest, Stefan Kühnlenz. "Die Blätter der verschiedenen Anbieter lassen sich so leider nicht einfach nebeneinander legen und vergleichen. Für mehr Klarheit sorgen die Beipackzettel so nur selten: Dabei sollten die Infoblätter eigentlich kompakt, übersichtlich und verständlich sein und den Verbrauchern helfen, die Funktionsweise der zum Teil komplizierten Finanzprodukte besser zu verstehen. Kühnlenz sagt: "Das beste Produkt für den eigenen Bedarf zu finden, bleibt kompliziert." Möglich ist nun, dass die Bundesregierung klare Vorgaben zu Form und Inhalt der Blätter macht. "Aufgrund der eingeschränkten Vergleichbarkeit wird nun geprüft, wie konkretere Vorgaben an Format und Inhalt getroffen werden können", sagt Birnbaum von der Bafin. Auf welchem Wege die Beipackzettel strenger geregelt werden sollen, ist jedoch noch offen. Finanzministerium und Verbraucherschutzministerium könnten beispielsweise eine Rechtsverordnung erlassen." Originaltext:  http://www.stern.de/wirtschaft/geld/infoblaetter-ueber-finanzprodukte-bankenaufsicht-kritisiert-finanzbeipackzettel-1747487.html 4. November 2011, 16:31 Uhr © stern.de Der Begriff “Finanzprodukt” steht als Oberbegriff für jegliche Form von Geldanlagen und Investments. Es kann sich dabei zum Beispiel um ein Aktiendepot oder einen Investmentfond handeln. Alle Produkte, die die Kapitalanlage zum Ziel haben, werden als Finanzprodukte bezeichnet. Herausgeber eines Finanzproduktes kann dabei eine Bank (Direktbank), eine Versicherungsgesellschaft  (Lebensversicherung), ein Investmentunternehmen (Fonds), aber auch ein Finanz- oder Versicherungsmakler sein. Oftmals sind die Anlageinstrumente komplex und viele Anleger delegieren ihre Finanzangelegenheiten an eine Bank- oder einen Anlageberater. Viele Kunden wissen nicht, dass Anbieter von Finanzprodukten den Beratern hohe Provisionen zahlen. Berater oder Banken können ihre Einnahmen steigern, indem sie bevorzugt Produkte mit hohen Gebühren vermitteln oder empfehlen. Viele Berater sind vertrauenswürdig und handeln nur im Interesse des Kunden. Es ist aber in jedem Fall sinnvoll zu wissen, wie hoch die Kosten einzelner Finanzprodukte tatsächlich sind und ob Ihr Berater vom Anbieter Provisionen erhält. Daher sollten Sie nie blind in eine Geldanlage einsteigen und sich im Vorfeld immer einen Überblick über das bevorzugte Finanzprodukt verschaffen. © my-discount-broker.de  | Impressum | Datenschutz | Risikowarnung Was steht auf dem Beipackzettel?  Das Infoblatt muss kompakt, übersichtlich und verständlich sein. Es darf nur drei DIN A4-Seiten füllen und muss alle wichtigen Informationen enthalten: Art und Funktionsweise des Produkts, Risiken für den Anleger, Aussicht auf Rückzahlung sowie auf Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen. Auch die Kosten, die entstehen, müssen beziffert werden.