Wertpapierkredit
Eine gängige Praxis vieler Broker ist die Einräumung eines Effektenkredites auf den Depots ihrer Kunden. Ein
Effekten- oder auch Lombardkredit bietet die Möglichkeit, bereits gekaufte Wertpapiere zu beleihen und somit die
Liquidität des Depots zu erhöhen.
Generelle Voraussetzung für einen solchen Wertpapierkredit ist der Besitz eines entsprechenden Kontotyps [Vergleich
der Kontotypen]. Im Klartext: bin ich berechtigt, mit einem Konto wie meinem einen Kredit aufzunehmen? Weiterhin muss sich ein beleihbarer
Wert im Depot befinden. Das bedeutet, der Depotinhaber muss bereits ein Wertpapier gekauft haben, das sich beleihen lässt. Aktien gelten
generell als Wertpapiere und können damit im Allgemeinen beliehen werden. Da jeder Broker ein Risk Management betreibt und seine
eigenen Risiken reduzieren muss, ist es verständlich, dass nicht jede Aktie (in der gleichen Höhe) beliehen werden kann. Aufgrund genereller
Markt- oder spezifischer Liquiditätssituationen einzelner Aktiengesellschaften kann es daher vorkommen, dass bestimmte Aktien gar nicht
beliehen werden können. Im Allgemeinen gelten aber Beleihungssätze von über null bis hin zu 75% oder in seltenen Fällen darüber
hinaus.
Neben der Beleihung einzelner Wertpapiere räumen manche Broker ihren Kunden auch Wertpapierkredite der Höhe und den Konditionen nach
aufgrund des gesamten Portfolios ein oder legen generelle Beleihungssätze für alle Wertpapiere fest. Fragen Sie beim ServiceDesk Ihres
Brokers [Kontaktdaten] konkret nach Wertpapierkrediten.
Nicht als Wertpapiere und daher auch nicht als Beleihungssicherheit gelten Optionen, strukturierte Produkte, Futures-Kontrakte etc.
Betrachten wir ein konkretes Beispiel zu einem Wertpapierkredit
für den allgemeinen Fall eines Beleihungssatzes von 50%:
Die Anlegerin kauft 100 Aktien des Unternehmens A zum Preis von
EUR 10,- je Stück. Das Aktienpaket hat einen Wert von EUR 1000,-.
Aufgrund des Beleihungssatzes von 50% muss die Anlegerin
lediglich EUR 500,- als Sicherheitsleistung erbringen. Der
Restbetrag in Höhe von EUR 500,- steht ihr weiterhin zur freien
Verfügung.
Steigt der Wert (Bild u.L) der Aktie auf EUR 11,-, ist das Aktienpaket EUR 1100,- wert. Aufgrund der 50%igen-Sicherheitsmarge muss die
Anlegerin eine Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 550,- erbringen. Allerdings stehen ihr nun auch EUR 50,- an freien Mitteln zur Verfügung,
insgesamt also EUR 550,-. Im umgekehrten Fall, bei einem Preisverfall (Bild u.R) der Aktie auf EUR
9,- sind zwar nur noch EUR 450,- an
Sicherheiten zu erbringen, aber auch der Kreditbetrag schrumpft auf EUR 450,-.
Wurde der Wertpapierkredit bei bereits vollständig in Anspruch genommen, kann es bei sinkendem Wert des beliehenen Wertpapiers zu
Rückzahlungsforderungen seitens des Brokers kommen, die den Kunden dann zum Ausgleich der entstandenen Differenz auffordert.
Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht fristgerecht nach, ist der Broker berechtigt, so viele Wertpapiere aus dem Depot des Kunden zu
verkaufen, bis die Forderung befriedigt ist. Daher sollten Wertpapierkredite nur kurzfristig oder nie in vollem Umfang in Anspruch
genommen werden. Generell ist jedem Anleger zu raten, sein Depot – vor allem bei Beanspruchung von Wertpapierkrediten – regelmäßig zu
kontrollieren und die Wertentwicklung aller Positionen im Auge zu behalten.
© my-discount-broker.de | Impressum | Datenschutz | Risikowarnung